Hygienekonzept Covid-19

Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und Spielbetriebs des SV Gurtweil 1949 e.V.

1. Verantwortung

– Für die Einhaltung des Hygienekonzepts werden eine oder mehrere beauftragte Person(en) benannt. Es wird sichergestellt, dass bei jedem Training bzw. bei jedem Spiel eine beauftragte Person anwesend ist. Deren Aufgabe ist ebenso das Sicherstellen der Rückverfolgbarkeit durch das korrekte Führen einer Anwesenheitsliste.

Namentlich genannt sind dies:

Patrick Schmidt (1. Vorstand)

In Vertretung wird diese Verantwortung an folgende Person delegiert:

Markus Werner (2. Vorstand) oder den für die Mannschaft verantwortlichen Trainer.

2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetriebs

– Gesundheitszustand: Trainingsteilnehmer, bei denen vor Trainingsbeginn eines der folgenden Symptome vorliegt, müssen zu Hause bleiben. Husten, Fieber, Atemnot, Erkältungssymptome oder eine Beeinträchtigung des Geruchs und Geschmacksinns.

– Trainings- und Spielverbot: Bei positivem Test auf Covid-19, muss der Betroffene dem Training mindestens zwei Wochen fernbleiben. Dies gilt ebenso wenn eine Person im gleichen Haushalt positiv getestet wurde.

– Ein Spieler nimmt nicht am Training teil, wenn er sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

– Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme entscheiden.

– Die Teilnahme ist freiwillig. Niemand wird gedrängt oder überredet.

3. Organisation des Trainingsbetriebs

– Den Anweisungen der Verantwortlichen Personen ist Folge zu leisten.

– In einer Trainingsgruppe befinden sich maximal 20 Personen

– Eine Trainingsgruppe von max. 20 Personen trainiert auf einer eigenen Platzhälfte um eine Durchmischung bei mehreren Gruppen zu vermeiden.

– Vor dem Training tragen sich die Spieler, Trainer und Betreuer in die ausgelegte Anwesenheitsliste ein, um die Dokumentationspflicht der Covid-19-Verordnung Sorge zu tragen.

– Die Dokumentation wird für die Dauer gemäß der aktuell gültigen Covid-19-Verordnung aufbewahrt.

– Die Trainer/Betreuer säubern oder desinfizieren die Trainingsmaterialien gemäß den Anforderungen der aktuell gültigen Covid-19-Verordnung.

– Die Ein- und Ausgänge zum Trainingsgelände und Umkleidekabinen sind mit dem geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu nutzen.

4. Hygiene und Distanzregeln

– Keine Begrüßung per Handschlag oder Umarmung.

– Vor- und nach dem Training sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren (Desinfektionsmittel steht am Eingang bereit).

– In den Sanitären Anlagen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

– Spucken oder Naseputzen auf dem Platz soll vermieden werden.

– Außerhalb des Trainingsbetriebs ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

– Die Duschen und Umkleidekabinen sind keine Aufenthaltsräume und werden umgehend nach Nutzung wieder verlassen.

– Die Spieler und Trainer bringen ihre eigene Trinkflasche und Getränke mit. Eine Teilung der Trinkflasche mit weiteren Personen soll vermieden werden.

5. Annahme und Verständnis dieses Hygienekonzeptes

– Dieses Hygienekonzept wird jedem Teilnehmer vorab schriftlich in digitaler oder gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich an das Hygienekonzept zu halten. Zur Bestätigung muss einmalig vor der ersten Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb das angehängte Formular in Papierform unterschrieben und dem Hygienebeauftragten abgegeben werden. Dieses Hygienekonzept wird persönlich im ersten Training allen Teilnehmern vermittelt und erläutert. Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt/Probe dazukommen, erhalten eine persönliche Kurzeinweisung.

– Die Verantwortung obliegt in erster Linie den Hygienebeauftragten. Zusätzlich wird auf Anwesenheitsliste ein Hygienebeauftragter i.Stv. ernannt, welcher während dem Training auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes achtet.

– Sollten Spieler gegen dieses Konzept verstoßen, sind diese sofort aus der Trainingsgruppe zu entfernen.

– Die Haftung bei nicht konformer Umsetzung trägt jeder Teilnehmer mit seiner Unterschrift auf dem beigefügtem Formular «Einverständniserklärung» selbst.

Anhang zum Hygienekonzept des Mannschaftstrainings und Spielbetriebs für alle Mannschaften des SV Gurtweil 1949 e.V. und den Gastmannschaften

1. Beantragung von Freundschaftsspielen

– Es werden nur Freundschaftsspiele durchgeführt, die offiziell über das DFBnet bei der spielleitenden Stelle angesetzt werden.

2. Organisation beim SV Gurtweil 1949 e.V.

– Der SV Gurtweil 1949 e.V. stellt an allen Eingängen für Spieler und Zuschauer Desinfektionsmittel bereit.

3. Empfehlung zur Anreise

– Die Anreise der Mannschaften sollte in mehreren Fahrzeugen erfolgen. Fahrgemeinschaften sollen soweit wie möglich reduziert werden.

– Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

– Der Gästeeingang befindet sich am Parkplatz mittig vom Gebäude und ist ausgeschildert.

– Der Heimeingang befindet sich auf der Rückseite des Vereinsheims (Schlüchtseite) und ist ausgeschildert.

4. Kabinen (Teams und Schiedsrichter)

– Jeder Mannschaft wird eine eigene Umkleidekabine mit eigenen Duschen zur Verfügung gestellt.

– Die Kabinen sind gemäß den aktuellen Abstandsregelungen markiert.

– Es ist zu empfehlen, eine zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung durchzuführen (z. B. Torhüter, Startelf, Ersatzspieler)

– Die Kabinen werden nach jeder Nutzung gelüftet und gereinigt

– Alle Personen, die sich in der Kabine aufhalten und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

5. Duschen/Sanitärbereich

– Abstandsregeln gelten auch in den Duschen. Gesperrte Duschen sind mit Absperrband markiert.

– Es wird empfohlen, wenn möglich zuhause zu duschen.

– Die sanitären Anlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

6. Weg zum Spielfeld

– Der Mindestabstand ist immer einzuhalten. Sowohl auf dem Weg zum Spielfeld, als auch zurück in die Kabinen. Zu jedem Zeitpunkt.

– Beide Mannschaften nutzen den selben Weg zum Spielfeld. Daher verlässt und betritt die Gastmannschaft die Kabine als Erstes. Die Heimmannschaft verlässt somit als Zweites die Kabine.

7. Spielbericht

– Es wird darum gebeten, dass alle Beteiligten den Spielbericht Online im Vorfeld, nicht am Spielort, oder über ein privates Mobilgerät erfassen.

– Der Schiedsrichter wird ebenso geben, den Spielbericht vom eigenen Mobilgerät tätigen.

– Sollte eine Nutzung eines Gerätes unmittelbar von mehreren Benutzern nötig sein, ist nach jedem Nutzer die Bedienoberfläche zu reinigen.

– Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielbericht zu dokumentieren. Diese halten sich in der technischen Zone auf.

8. Pass- und Ausrüstung Kontrolle

– Die Ausrüstungs-Kontrolle findet ausschließlich im Außenbereich statt.

– Wenn kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter hierbei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

– Der Schiedsrichter verzichtet auf einen Besuch in der Kabine bzgl. Ansprache/Passkontrolle.

9. Einlaufen der Teams

– Die Teams laufen nacheinander aus dem Kabinentrakt auf das Spielfeld. Gäste zuerst, Heim als zweites.

– Kein Handshake

– Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften

10. Trainerbänke/Technische Zone

– Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

– In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.

– Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke (idealerweise ebenfalls überdacht).

11. Halbzeit

– In der Halbzeit verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler und Schiedsrichter im Freien.

– Sollte ein Verbleibt nicht möglich sein, sind wiederum die Betretungsregeln (Gäste zuerst) zu nutzen und der Verbleib in der Kabine auf ein Minimum zu begrenzen.

12. Materialhygiene

– Nach jedem Training werden alle benutzten Trainingsutensilien ( Bälle, Slalomstangen, etc.) desinfiziert.

– Die Trikots werden zusätzlich zum normalen Waschmittel mit Hygienereiniger ( z.B. Sagrotan ) virenfrei gewaschen.

13. Zuschauer

– Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer, damit Nachverfolgung möglicher Infektionsketten gem. COVID-19-Verordnung gewährleistet ist. Aus Datenschutzgründen ist eine Liste am Eingang nicht erlaubt, daher ein Einzelblatt pro Zuschauer.

– Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen.

– Mindestabstand von 1.5 m muss eingehalten werden.

– Die Zuschauer werden über das Hygienekonzept durch Social-Media-Kanäle und Website informiert. Ausserdem wird das Hygienekonzept an mehreren Stellen im Vereinsheim und Kabinentrakt publiziert.

– Es wird eine pünktliche Anreise zum Anpfiff empfohlen.

14. Information an den Gegner

– Der SV Gurtweil 1949 e.V. stellt seinen Gastmannschaften und Zuschauern dieses Hygienekonzept im Vorfeld über die Vereinswebseite (www.sv-gurtweil.de) zur Verfügung, um bereits im Vorfeld darauf aufmerksam zu machen.

 

Das gesamte Hygienekonzept findet ihr auch hier zum Download.