Corona Warnstufe tritt in Kraft, 3G auf dem Sportgelände, 3G+ in Innenräumen

Mit dem Eintreten der Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg gelten auch im Fußballbetrieb neue Regelungen des Landes. Die Verschärfungen betreffen vor allem nicht-immunisierte, also weder genesene noch geimpfte Personen. Schülerinnen und Schüler sind davon ausgenommen

Was bedeutet das für uns, euch Fans und Zuschauer an einem Heimspiel auf dem Gelände des SV Gurtweil (ab 1 Stunde vor dem Anpfiff bis zum Schlusspfiff des/der Schiedsrichter*in)

Update 11.11.2021 12:00 Uhr (siehe Änderungen in dieser Farbe) <- Warnstufe

Update 18.11.2021 12:00 Uhr (siehe Änderungen in dieser Farbe) <- Alarmstufe

Zutritt Sportgelände SV Gurtweil:
Aufgrund des Inkrafttreten der Corona-Warnstufe gestalten sich die Engänge zu unserem Sportgelände an Heimspielen (Jugend- & Aktivbereich) wie folgt:
(Durchgangsverkehr per Rad & zu Fuss gestattet)

Eingang 1: Parkplatz (aus Richtung Tiengen)
Eingang 2: Schlüchtbrücke (vom Ortskern her)
Alle weiteren Zugänge sind gesperrt (ab 1h vor dem Spiel bis Abpfiff)

Zutritt Sportgelände SV Gurtweil:

Zutritt Vereinsheim:

Auch bekannt als 3G+ Regelung (siehe Bild vom Sportgelände)

Update 11.11.2021 12:00 Uhr:

In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nicht-immunisierten Spieler*innen sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich). „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler. Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.). Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel. Alternativ ist auch ein offizieller Schnelltest in einem Testzentrum möglich.

Update 18.11.2021 12:00 Uhr:

Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen (auch unser Gelände) in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.

Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ (mit PCR-Test) im Freien, 2G im Innenraum.

Zutritt zum Vereinsheim gilt 2G

Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb
„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen.
Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen

Bei Fragen rund um die neue Regelung stehen euch an den Eingängen des Geländes jeweils Vereinsmitarbeiter*innen zur Verfügung. Wir bitten euch, wenn ihr auf unser Gelände kommt, die Zertifikate und Testergebnisse bereitzuhalten um einen reibungslosen & schnelle Ablauf/Zutritt zu gewähren.

Stand: 03.11.2021 20:00 Uhr (Vorstandschaft SV Gurtweil 1949 e.V.)

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Link zum Thema vom SBFV: LINK

Oder auch das Bild, welches der SBFV in ihren sozialen Medien gepostet hat. (Quelle: Instagram SBFV)